Das Wappen der Gemeinde Kemmern
Die Zustimmung zur Annahme und Führung eines eigenen Wappens wurde der Gemeinde Kemmern im Jahre 1958 durch das Bayerische Staatsministeriums des Inneren erteilt.(1) Die Wappenbeschreibung lautet: „In Rot über gekreuztem silbernen Schwert und silbernem Schlüssel eine goldene Traube.”

Die Gestaltung des Wappens erfolgte durch Herrn Merz vom Staatsarchiv Bamberg. Für die Gestaltung konnte ein Originalstempel von Kemmern aus dem 17. Jahrhundert herangezogen werden, der heute im Stadtmuseum von Hallstadt aufbewahrt wird.(2) Sein Siegelbild zeigt über gekreuztem Schwert und Schlüssel eine Traube. Die Ausführung der Figuren im Wappen lehnt sich an dieses ursprüngliche Wahrzeichen des Ortes an. Die Farbgebung musste sich jedoch nach einer einzigen noch erhaltenen farbigen Wappenzeichnung aus neuerer Zeit richten.
Aus dieser Darstellung wurde das Rot des Feldes und das Silber des Schlüssels und des Schwertes übernommen. Das Blau der Traube musste jedoch durch Gold ersetzt werden, da nach den Grundsätzen der Heraldik Blau nicht auf Rot stehen darf. Schwert und Schlüssel stellen die bekannten Attribute der Heiligen Paulus und Petrus (Schutzpatrone der Fischer) dar. Die Traube dürfte den ehemals bedeutenden Weinbau im oberen Maintal versinnbildlichen.
Der Eindruck im Siegel aus dem 17. Jahrhundert lautet: „SIGILLVM . EINER . DORFSGEMEIN . CEMERN”
Die Anregung zur Erstellung eines eigenen Wappens erfolgte durch den seinerzeitigen Gemeinderat unter Bürgermeister Neppig im November 1957, als durch Nachforschungen der alte Siegelabdruck aufgefunden wurde.
Für eine frühere Wappenführung der Gemeinde liegt kein Nachweis vor, da sich die Gemeinde weder nach dem Übergang des Hochstifts Bamberg an das Königreich Bayern, noch anlässlich der Bestandsaufnahme der kommunalen Hoheitszeichen unter König Ludwig I. (1835/37) um die Genehmigung eines älteren Wappens oder Siegelbildes bemühte. Aus der späteren Zeit gibt es ebenfalls keine Belege.
Die sich auf dem früheren Siegel befindlichen kleinen Blättchen konnten nicht übernommen werden, da, wie es der Abdruck beweist, diese nicht zum Wappen selbst gehörten, sondern nur eine unerhebliche Verzierung des Schildfeldes darstellten.
Der Verfasser einer Ortschronik aus dem Jahre 1975 (3) vertritt bezüglich „Schwert und Schlüssel” im Wappen die Auffassung, dass diese Merkmale nicht auf die Kirchenheiligen Paulus und Petrus zurückzuführen sind, sondern darauf, dass Kemmern in früherer Zeit eine eigene Gerichtsbarkeit besaß, mit drei Gerichten zu Ostern, drei um Walburgis und drei um Michaeli. Gleichzeitig mit der Führung des eigenen Wappens wurde der Gemeinde die Genehmigung zur Führung des Wappens im Siegel der Gemeinde erteilt. (1)
Hinweise und Quellen:
(1) Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, München vom 14. Juli 1958, Az.: I B 1 – 3000/29 K 1
(2) Stadt- und Heimatmuseum Hallstadt – Inventar-Nr. 17
(3) Festschrift anlässlich des 100-jährigen Gründungsfestes der Freiwilligen Feuerwehr Kemmern mit dem Titel „Aus Kemmerns Vergangenheit”