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Fischereiabgabe; Zahlung
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
Stand: 08.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)