Erster Bürgermeister der Gemeinde Kemmern
Der Erste Bürgermeister ist neben dem Gemeinderat eines der beiden Hauptorgane der Gemeinde. Er wird von den Gemeindebürgerinnen und -bürgern für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt.
Der Erste Bürgermeister ist im wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:
- Der Erste Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde.
- Er vertritt die Gemeinde nach innen und außen.
- Er führt im Gemeinderat den Vorsitz, beruft den Gemeinderat ein und legt die Tagesordnung der Sitzungen fest.
- Der Erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates, d. h. er ist Chef der Exekutive (Gemeindeverwaltung).
- Der Erste Bürgermeister führt die Dienstaufsicht über die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde.
- Im Rahmen der Geschäftsordnung leitet und verteilt der Erste Bürgermeister die Geschäfte.
Neben weiteren durch die Geschäftsordnung der Gemeinde Kemmern ihm übertragenen Aufgaben (z. B. in Bauangelegenheiten) erledigt der Erste Bürgermeister per Gesetz in eigener Zuständigkeit:
- die laufenden Angelegenheiten ohne grundsätzliche Bedeutung
- die der Gemeinde übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung
- die geheimzuhaltenden Angelegenheiten
- der Erlass dringlicher Anordnungen und Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte