- +49 9544 9432-29
- gemeinde@kemmern.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Stand: 25.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)